Kann u.a. betreffen bestimmte Wohn- und sonstige Gebäude einschließlich Nebengebäuden und Nebenanlagen, ausgenommen Sonderbauten, oder sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind.
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern, abbrechen oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie regelmäßig eine Baugenehmigung. Sofern Ihr Vorhaben nicht baugenehmigungsfrei ist oder im Freistellungs- bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt wird, stellen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...
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