Bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Antragsstellung des Digitalen Bauantrags stehen Ihnen Frau Reis 02671/61-403 oder Frau Schmitz 02671/61-416 gerne zur Verfügung.
Kann betreffen Wohngebäude, sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen bzw. Mobilställe, ausgenommen Sonderbauten …
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …