Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO
Kann u.a. betreffen bestimmte Wohn- und sonstige Gebäude einschließlich Nebengebäuden und Nebenanlagen, ausgenommen Sonderbauten, oder sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind.
Baugenehmigungsverfahren nach § 61 LBauO
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern, abbrechen oder die Nutzung ändern dürfen, benötigen Sie regelmäßig eine Baugenehmigung. Sofern Ihr Vorhaben nicht baugenehmigungsfrei ist oder im Freistellungs- bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt wird, stellen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Verlängerung der Baugenehmigung für eine Anlage
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu vier Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.
Bauvoranfrage nach § 72 LBauO
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Verlängerung des Bauvorbescheids
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu vier Jahren beantragen.
Teilbaugenehmigung einer Anlage nach § 73 LBauO
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Verlängerung der Teilbaugenehmigung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um bis zu vier Jahren beantragen.
Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO
Für bestimmte Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen
Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen
durch Bauherren/Bauherrin, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...