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Bauvoranfrage gemäß § 72 LBauO

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minute

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.

In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre baurechtlichen Fragen so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • formlose Baubeschreibung
  • Angaben über die gesicherte Erschließung
  • Angabe des umbauten Raums

Die Bauunterlagen müssen die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen.

Gebühren

Die Entscheidung über die Erteilung eines Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig und beläuft sich auf 60 bis 3.000 EUR je nach Umfang des Prüfaufwandes. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) entnehmen.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist.

Hinweise / Besonderheiten

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

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