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Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine Anlage

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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine (noch) gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal vier Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine (noch) gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch einer Anlage vor.
  • Die Antragsfrist ist einzuhalten, d.h. der Antrag ist vor Fristablauf bei der Verbandsgemeinde zur Weiterleitung an die untere Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen, also die der Baugenehmigung zugrundeliegende Sach- und Rechtslage, haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Vollmacht (bei Bedarf)

Gebühren

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) entnehmen.

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