Bei Erstantragstellung in diesem Portal können Sie sich gerne unter +49 671 803-1609 melden. Wir werden Sie dann telefonisch durch die Antragstellung begleiten und offene Fragen klären.
Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …
Kann betreffen Wohngebäude, sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen bzw. Mobilställe, ausgenommen Sonderbauten …