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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein (noch) gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung dieses Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal vier Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Voraussetzungen
- Gültiger Bauvorbescheid
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von vier Jahren seit Erteilung des Bauvorbescheides
- Die rechtlichen Voraussetzungen, also die dem Bauvorbescheid zugrundeliegende Sach- und Rechtslage, haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
- Der Antrag ist vor Fristablauf bei der Verbandsgemeinde zur Weiterleitung an die untere Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
Gebühren
- Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) entnehmen.
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